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 JA
 NEIN

 Nahrungsergänzungsmittel Kosmetikstudio Privat
 Kosmetik Therapeut
 Gesundheitspraxis Naturheilarzt




Deine Angaben werden nach dem schweizerischen Gesetz angewendet.
Die Schweigepflicht nach Strafgesetzbuch (Artikel 321 StGB) für Ärzte und Hilfspersonen.
Als solche kommen z.B. Krankenpfleger, medizinische Praxisassistenten und
Ergo- und Physiotherapeuten und IT-Dienstleister (Unternehmen) in frage /zum Zuge.
Deine Daten unterliegen dem Schweige Gesetz. Sie werden nicht weitergegeben.

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